Die Lehre hat begonnen und die Lehrabschlussprüfung liegt „gefühlt“ in weiter Ferne. Doch sie kommt schneller, als man denkt. Daher ist es wichtig, in der Berufsschule sowie im Betrieb so viel wie möglich mitzunehmen, umso leichter hast du es bei der Lehrabschlussprüfung! Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. Ob die …
Kategorie-Archive: FAQ
Was ist ein Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung von der ArbeitnehmerInnenvertretung und ArbeitgeberInnenvertretung. Dies nennt man auch Sozialpartnerschaft und erfolgt im Regelfall jährlich. Hierfür setzen sich die jeweiligen Vertreter zusammen und verhandeln den Kollektivvertrag (Löhne und Lehrlingseinkommen). Die ArbeitnehmerInnenvertretung ist der ÖGB, die Fachgewerkschaften also wie die vida in Kombination mit der Arbeiterkammer. Die Arbeitgebervertretung ist die Wirtschaftskammer …
Was ist das Lehrlingseinkommen?
Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, hast du auch Anspruch auf einen Lohn – das Lehrlingseinkommen . In den meisten Berufen ist die Höhe des Lehrlingseinkommens im Kollektivvertrag geregelt. Der Lohn wird dir 14 x im Jahr ausgezahlt, auch wenn du die Berufsschule besuchst, deine Lehrabschlussprüfung absolvierst oder krank bist. Als Lehrling bist du auch ArbeitnehmerIn …
Was ist ein Lehrvertrag und was muss alles drinnenstehen?
Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, wird dieses durch einen Vertrag geregelt. Der Vertrag wird zwischen dir und dem/der Lehrberechtigten schriftlich abgeschlossen. Darin enthalten sind zum Beispiel persönliche Daten wie Name und Adresse von dir und deinem/deiner Lehrberechtigten, dein Lehrberuf, Beginn und Ende deiner Lehrzeit. Bist du noch nicht 18 Jahre alt, muss auch dein/e gesetzliche/r …
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Muss ich als Lehrling auch am Sonntag arbeiten?
Lehrlinge unter 18 Jahren müssen jeden zweiten Sonntag frei bekommen. ACHTUNG: Ausnahme bei „Blockbeschäftigung“ – Lehrlinge dürfen an 23 aufeinander folgenden Sonntagen beschäftigt werden und dann jedoch an keinem weiteren. Es besteht die Möglichkeit, die 23 Sonntage auf höchstens zwei Blöcke aufzuteilen, von denen einer zwölf und der andere elf aufeinander folgende Sonntage umfasst.
Darf ich als Lehrling in der Nacht arbeiten?
Jugendliche bis 16 Jahren dürfen nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten. Jugendliche über 16 Jahren dürfen bis 23 Uhr arbeiten, aber nur, wenn vor Aufnahme der Arbeiten und weiters in jährlichen Abständen eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wird.
Welche Pausen und Ruhezeiten stehen mir als Lehrling zu?
Die tägliche Ruhepause muss mindestens eine halbe Stunde betragen, sofern die Tagesarbeit mehr als 4 ½ Stunden beträgt. Die Pause muss spätestens sechs Stunden nach Arbeitsbeginn gewährt werden. Die tägliche Ruhezeit bei Lehrlingen unter 18 Jahren muss mindestens zwölf Stunden betragen. EIN BEISPIEL: Der Arbeitsschluss erfolgt um 18 Uhr, daher wäre der frühestmögliche Arbeitsbeginn am …
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Was ist ein Berufsbild?
Da es sehr wichtig ist, dass du während deiner Lehrzeit sehr gut ausgebildet wirst, wird die Art und der Umfang deiner Ausbildung nicht dem/der Lehrberechtigten alleine überlassen. Für jeden Lehrberuf gibt es ein Berufsbild. In diesem sind nach Lehrjahren geordnet alle jene Fertigkeiten und Kenntnisse angeführt, die dir im Betrieb beigebracht werden müssen. Du hast …
Muss ich als Lehrling Überstunden machen?
Überstunden sind nur zulässig für Jugendliche über 16 Jahren, für Vor- und Abschlussarbeiten und höchstens eine halbe Stunde pro Tag, also insgesamt drei Stunden pro Woche. Wenn du über 18 Jahre bist, gelten für dich die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene. TIPP: Schreib dir deine Arbeitszeiten auf! Umso besser können wir, im Fall der Fälle, deine …
Darf ich als Lehrling in den Krankenstand gehen?
Wenn du krank bist, schreibt nicht mehr dein/e Erziehungsberechtigte/r deine Entschuldigungen, sondern musst du zum Arzt gehen und dich krankschreiben lassen. WICHTIG: Informiere deinen Vorgesetzten so bald als möglich über deine Krankheit. Nach Beendigung des Krankenstandes ist die Krankmeldung dem Vorgesetzten unverzüglich auszuhändigen.