Was ist ein Jugendvertrauensrat?
Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind (alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zuzüglich allen Lehrlingen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), so ist für die Vertretung ihrer besonderen Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt.
ACHTUNG: Wenn auch du Lust bekommen hast, einen Jugendvertrauensrat zu gründen, dann melde dich einfach bei uns. Deine vida Jugend hilft dir gerne weiter!
JUGENDVERTRAUENSRAT UND BETRIEBSRAT FÜR DICH IM EINSATZ
Es kommt zu einem Streit, jemand behandelt dich ungerecht, oder du hast etwas gesehen, was nicht für deine Augen bestimmt war?! Und schon ist es da: das schlechte Bauchgefühl, die Angst vor dem nächsten Arbeitstag! Was tun? Du bist auf keinen Fall alleine!
Jede/r Vorgesetzte sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und falls du ungerecht behandelt wirst, dementsprechend handeln.
Sollte in deinem Betrieb ein Jugendvertrauensrat sein, dann suche mit ihm das Gespräch. Er ist quasi dein Betriebsrat während deiner Lehrzeit und berät dich jederzeit ganz persönlich, zum Beispiel auch wenn du Fragen zu deinen Rechten und Pflichten hast.
Sollte das auch nicht gehen, dann kannst du jederzeit zum Betriebsrat gehen.
Ganz wichtig: Dokumentiere, was dir widerfahren ist, damit Menschen, die dir helfen sollen, das Problem oder die Situation besser verstehen können. Wenn es dir zu viel wird, oder die Unterstützung in der Arbeit bzw. in deiner Familie nicht ausreicht, finden wir gemeinsam mit dir eine Lösung!
Melde dich bei uns!
Wir stehen auf deiner Seite!
Gewerkschaft vida
Jugendabteilung
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Telefon: (01) 53444 79 062
E-Mail: jugend@vida.at
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