Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung von der ArbeitnehmerInnenvertretung und ArbeitgeberInnenvertretung. Dies nennt man auch Sozialpartnerschaft und erfolgt im Regelfall jährlich. Hierfür setzen sich die jeweiligen Vertreter zusammen und verhandeln den Kollektivvertrag (Löhne und Lehrlingseinkommen).
Die ArbeitnehmerInnenvertretung ist der ÖGB, die Fachgewerkschaften also wie die vida in Kombination mit der Arbeiterkammer. Die Arbeitgebervertretung ist die Wirtschaftskammer in Kombination mit der Industriellenvereinigung. Die Kollektivverträge sind zusätzlich zu den Gesetzen, Bestimmungen für die Arbeitsbedingungen der Belegschaft.
Ein Kollektivvertrag enthält die Information zum Mindestgehalt/-lohn, welches jede(r) ArbeitnehmerIn mindestens erhalten muss. Ebenfalls im Kollektivvertrag enthalten sind Überstundenzuschläge, Arbeitszeiten, Freizeitregelungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und viele weitere Besserstellungen für ArbeitnehmerInnen.
WICHTIG: Wenn du Fragen zum Kollektivvertrag hast bzw. du dir nicht sicher bist, ob in deinem Betrieb alles rechtlich korrekt abläuft, wende dich an deine Gewerkschaft vida.