Lehrlinge unter 18 Jahren müssen jeden zweiten Sonntag frei bekommen.
ACHTUNG: Ausnahme bei „Blockbeschäftigung“ – Lehrlinge dürfen an 23 aufeinander folgenden Sonntagen beschäftigt werden und dann jedoch an keinem weiteren. Es besteht die Möglichkeit, die 23 Sonntage auf höchstens zwei Blöcke aufzuteilen, von denen einer zwölf und der andere elf aufeinander folgende Sonntage umfasst.