Mitmachen und eines von
drei Jugendkonten mit 500 Euro gewinnen!

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Informationstext gemäß Art 13 DSGVO bei Gewinnspielen

Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Pro Person ist nur eine Gewinnspielkarte ausfüllbar. Der/Die GewinnerIn wird zufällig ausgelost, wobei der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck und für die Dauer der Gewinnspielabwicklung und um Rückfragen zu beantworten. Darüber hinaus verwenden wir Ihre angegebene Emailadresse auch zur Zusendung von Informationen über gewerkschaftliche Themen, wenn Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung erklären. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit diese Zustimmung zu widerrufen und sich vom Bezug der E-Mail Zusendungen abzumelden unter info@vida.at. Sie haben überdies das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung, sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht sich bei vermeintlichen Unzulänglichkeiten bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) zu beschweren. Verantwortlicher der Datenanwendung ist der Österreichische Gewerkschaftsbund, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien. Die Kontaktadresse unseres Datenschutzbeauftragten ist: datenschutzbeauftragter@oegb.at

Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung von der ArbeitnehmerInnenvertretung und ArbeitgeberInnenvertretung. Dies nennt man auch Sozialpartnerschaft und erfolgt im Regelfall jährlich. Hierfür setzen sich die jeweiligen Vertreter zusammen und verhandeln den Kollektivvertrag (Löhne und Lehrlingseinkommen).

Die ArbeitnehmerInnenvertretung ist der ÖGB, die Fachgewerkschaften also wie die vida in Kombination mit der Arbeiterkammer. Die Arbeitgebervertretung ist die Wirtschaftskammer in Kombination mit der Industriellenvereinigung. Die Kollektivverträge sind zusätzlich zu den Gesetzen, Bestimmungen für die Arbeitsbedingungen der Belegschaft. 

Ein Kollektivvertrag enthält die Information zum Mindestgehalt/-lohn, welches jede(r) ArbeitnehmerIn mindestens erhalten muss. Ebenfalls im Kollektivvertrag enthalten sind Überstundenzuschläge, Arbeitszeiten, Freizeitregelungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und viele weitere Besserstellungen für ArbeitnehmerInnen.

WICHTIG: Wenn du Fragen zum Kollektivvertrag hast bzw. du dir nicht sicher bist, ob in deinem Betrieb alles rechtlich korrekt abläuft, wende dich an deine Gewerkschaft vida.