Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, hast du auch Anspruch auf einen Lohn – das Lehrlingseinkommen . In den meisten Berufen ist die Höhe des Lehrlingseinkommens im Kollektivvertrag geregelt. Der Lohn wird dir 14 x im Jahr ausgezahlt, auch wenn du die Berufsschule besuchst, deine Lehrabschlussprüfung absolvierst oder krank bist.
Als Lehrling bist du auch ArbeitnehmerIn und musst eine Lohnabrechnung bekommen. Auf dieser Lohnabrechnung sind sämtliche Lohnbestandteile sowie die gesetzlichen Abzüge festgehalten.
Achtung: Lohnabrechnungen enthalten manchmal Verzichtserklärungen. Daraus kann bei Beendigung deines Lehrverhältnisses ein finanzieller Nachteil entstehen. Deshalb sollten Verzichtserklärungen nicht unterschrieben werden.
WICHTIG: Wenn du dich nicht mit deiner Lohnabrechnung auskennst, nimm Kontakt mit deiner vida Jugend auf.