Die tägliche Ruhepause muss mindestens eine halbe Stunde betragen, sofern die Tagesarbeit mehr als 4 ½ Stunden beträgt. Die Pause muss spätestens sechs Stunden nach Arbeitsbeginn gewährt werden.
Die tägliche Ruhezeit bei Lehrlingen unter 18 Jahren muss mindestens zwölf Stunden betragen.
EIN BEISPIEL: Der Arbeitsschluss erfolgt um 18 Uhr, daher wäre der frühestmögliche Arbeitsbeginn am nächsten Tag um 6 Uhr.