Mit der Wahl deines Lehrberufs entscheidet sich auch, welche Berufsschule du besuchst. Sie wird als Teilzeitschule geführt und es besteht für dich Schulpflicht. Das heißt, du bist als Lehrling verpflichtet, regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und Prüfungen abzulegen. In der Berufsschule erlernst du fachliches bzw. theoretisches Wissen und Allgemeinwissen. Im praktischen Fachunterricht arbeitest du in Werkstätten oder Laboratorien. Schulzeiten können dir angerechnet werden, wenn du nach dem 9. Schuljahr noch eine weiterführende Schule besucht hast.
WICHTIG: Berufsschulzeit = Arbeitszeit. Fernbleiben vom Unterricht kann ein Grund für die Auflösung deines Lehrvertrags sein!
Folgende Berufsschulvarianten gibt es:
- Ganzjährig: Der Unterricht findet jeweils einmal pro Woche an einem vollen Tag oder an zwei halben Tagen statt.
- Lehrgangsmäßig: Der Unterricht findet blockweise mit mindestens 8 Wochen durchgehendem Unterricht statt.
- Saisonmäßig: Der Unterricht findet in einer bestimmten Jahreszeit durchgehend statt.
WICHTIG: Die benötigte Zeit für die Berufsschule ist vom Betrieb freizugeben und die Lehrlingseinkommen muss weitergezahlt werden. Mehr Infos findest du auf http://www.berufsschule.at/ .
ACHTUNG: Sobald die Unterrichtszeit des Berufsschultages acht Stunden oder mehr beträgt, ist die Beschäftigung im Betrieb unzulässig. Besuchst du eine lehrgangsmäßige oder saisonale Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs nicht im Betrieb beschäftigt werden. Entfällt an einem Schultag der ganze oder ein Teil des Unterrichts, so besteht grundsätzlich Arbeitsverpflichtung, wenn dies unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes (Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb) zumutbar ist.