Mitmachen und eines von
drei Jugendkonten mit 500 Euro gewinnen!

DIESES GEWINNSPIEL IST BEREITS ABGELAUFEN.

Im Moment läuft kein aktuelles Gewinnspiel, aber immer wieder vorbeischauen lohnt sich !

Informationstext gemäß Art 13 DSGVO bei Gewinnspielen

Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Pro Person ist nur eine Gewinnspielkarte ausfüllbar. Der/Die GewinnerIn wird zufällig ausgelost, wobei der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck und für die Dauer der Gewinnspielabwicklung und um Rückfragen zu beantworten. Darüber hinaus verwenden wir Ihre angegebene Emailadresse auch zur Zusendung von Informationen über gewerkschaftliche Themen, wenn Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung erklären. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit diese Zustimmung zu widerrufen und sich vom Bezug der E-Mail Zusendungen abzumelden unter info@vida.at. Sie haben überdies das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung, sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht sich bei vermeintlichen Unzulänglichkeiten bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) zu beschweren. Verantwortlicher der Datenanwendung ist der Österreichische Gewerkschaftsbund, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien. Die Kontaktadresse unseres Datenschutzbeauftragten ist: datenschutzbeauftragter@oegb.at

Mit der Wahl deines Lehrberufs entscheidet sich auch, welche Berufsschule du besuchst. Sie wird als Teilzeitschule geführt und es besteht für dich Schulpflicht. Das heißt, du bist als Lehrling verpflichtet, regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und Prüfungen abzulegen. In der Berufsschule erlernst du fachliches bzw. theoretisches Wissen und Allgemeinwissen. Im praktischen Fachunterricht arbeitest du in Werkstätten oder Laboratorien. Schulzeiten können dir angerechnet werden, wenn du nach dem 9. Schuljahr noch eine weiterführende Schule besucht hast.

WICHTIG: Berufsschulzeit = Arbeitszeit. Fernbleiben vom Unterricht kann ein Grund für die Auflösung deines Lehrvertrags sein!

Folgende Berufsschulvarianten gibt es:

WICHTIG: Die benötigte Zeit für die Berufsschule ist vom Betrieb freizugeben und die Lehrlingseinkommen muss weitergezahlt werden. Mehr Infos findest du auf http://www.berufsschule.at/ .

ACHTUNG: Sobald die Unterrichtszeit des Berufsschultages acht Stunden oder mehr beträgt, ist die Beschäftigung im Betrieb unzulässig. Besuchst du eine lehrgangsmäßige oder saisonale Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs nicht im Betrieb beschäftigt werden. Entfällt an einem Schultag der ganze oder ein Teil des Unterrichts, so besteht grundsätzlich Arbeitsverpflichtung, wenn dies unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes (Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb) zumutbar ist.