Mitmachen und eines von
drei Jugendkonten mit 500 Euro gewinnen!

DIESES GEWINNSPIEL IST BEREITS ABGELAUFEN.

Im Moment läuft kein aktuelles Gewinnspiel, aber immer wieder vorbeischauen lohnt sich !

Informationstext gemäß Art 13 DSGVO bei Gewinnspielen

Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Pro Person ist nur eine Gewinnspielkarte ausfüllbar. Der/Die GewinnerIn wird zufällig ausgelost, wobei der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck und für die Dauer der Gewinnspielabwicklung und um Rückfragen zu beantworten. Darüber hinaus verwenden wir Ihre angegebene Emailadresse auch zur Zusendung von Informationen über gewerkschaftliche Themen, wenn Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung erklären. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit diese Zustimmung zu widerrufen und sich vom Bezug der E-Mail Zusendungen abzumelden unter info@vida.at. Sie haben überdies das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung, sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht sich bei vermeintlichen Unzulänglichkeiten bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) zu beschweren. Verantwortlicher der Datenanwendung ist der Österreichische Gewerkschaftsbund, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien. Die Kontaktadresse unseres Datenschutzbeauftragten ist: datenschutzbeauftragter@oegb.at

Herzlich willkommen auf der
vida Jugend Lehrlingsplattform!

Als Lehrling hast du ein Recht auf klare Regeln, wie viel Geld du bekommst und wie deine Arbeitszeiten sind. Du hast ein Recht auf ein jährlich steigendes Lehrlingseinkommen. Und du hast ein Recht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Die vida Jugend sorgt dafür, dass du zu deinem Recht kommst.

Wir unterstützen dich als Lehrling in deiner Arbeitswelt.

Wir verhandeln jedes Jahr mit den Arbeitgebern dein Lehrlingseinkommen aus und leisten Widerstand, wenn deine Rechte mit Füßen getreten werden. Je mehr Lehrlinge aus deiner Berufsgruppe Gewerkschaftsmitglied sind, desto stärker kann die vida bei den Lohnverhandlungen auftreten.

Das heißt für dich: eine starke Gewerkschaft bedeutet mehr Cash!

Du bist Lehrling …

bei der Eisenbahn
im Dienstleistungsbereich
im Tourismus


FAQs

Da es sehr wichtig ist, dass du während deiner Lehrzeit sehr gut ausgebildet wirst, wird die Art und der Umfang deiner Ausbildung nicht dem/der Lehrberechtigten alleine überlassen. Für jeden Lehrberuf gibt es ein Berufsbild. In diesem sind nach Lehrjahren geordnet alle jene Fertigkeiten und Kenntnisse angeführt, die dir im Betrieb beigebracht werden müssen.

Du hast noch Fragen? Dann wende dich an deine vida Jugend!

Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, wird dieses durch einen Vertrag geregelt. Der Vertrag wird zwischen dir und dem/der Lehrberechtigten schriftlich abgeschlossen. Darin enthalten sind zum Beispiel persönliche Daten wie Name und Adresse von dir und deinem/deiner Lehrberechtigten, dein Lehrberuf, Beginn und Ende deiner Lehrzeit. Bist du noch nicht 18 Jahre alt, muss auch dein/e gesetzliche/r VertreterIn den Lehrvertrag unterschreiben.

WICHTIG: Der Lehrvertrag muss binnen 3 Wochen nach Beginn deiner Lehre bei der Lehrlingsstelle angemeldet werden. Der/die Lehrberechtigte muss dich darüber informieren. Es ist ratsam, den Lehrvertrag genau zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen. Wenn du innerhalb der vorgesehenen Zeit von 3 Wochen noch keinen Lehrvertrag unterschrieben hast, wende dich an deine vida Jugend.

Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, hast du auch Anspruch auf einen Lohn – das Lehrlingseinkommen . In den meisten Berufen ist die Höhe des Lehrlingseinkommens im Kollektivvertrag geregelt. Der Lohn wird dir 14 x im Jahr ausgezahlt, auch wenn du die Berufsschule besuchst, deine Lehrabschlussprüfung absolvierst oder krank bist.

Als Lehrling bist du auch ArbeitnehmerIn und musst eine Lohnabrechnung bekommen. Auf dieser Lohnabrechnung sind sämtliche Lohnbestandteile sowie die gesetzlichen Abzüge festgehalten.

Achtung: Lohnabrechnungen enthalten manchmal Verzichtserklärungen. Daraus kann bei Beendigung deines Lehrverhältnisses ein finanzieller Nachteil entstehen. Deshalb sollten Verzichtserklärungen nicht unterschrieben werden.

WICHTIG: Wenn du dich nicht mit deiner Lohnabrechnung auskennst, nimm Kontakt mit deiner vida Jugend auf.

Mit der Wahl deines Lehrberufs entscheidet sich auch, welche Berufsschule du besuchst. Sie wird als Teilzeitschule geführt und es besteht für dich Schulpflicht. Das heißt, du bist als Lehrling verpflichtet, regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und Prüfungen abzulegen. In der Berufsschule erlernst du fachliches bzw. theoretisches Wissen und Allgemeinwissen. Im praktischen Fachunterricht arbeitest du in Werkstätten oder Laboratorien. Schulzeiten können dir angerechnet werden, wenn du nach dem 9. Schuljahr noch eine weiterführende Schule besucht hast.

WICHTIG: Berufsschulzeit = Arbeitszeit. Fernbleiben vom Unterricht kann ein Grund für die Auflösung deines Lehrvertrags sein!

Folgende Berufsschulvarianten gibt es:

  • Ganzjährig: Der Unterricht findet jeweils einmal pro Woche an einem vollen Tag oder an zwei halben Tagen statt.
  • Lehrgangsmäßig: Der Unterricht findet blockweise mit mindestens 8 Wochen durchgehendem Unterricht statt.
  • Saisonmäßig: Der Unterricht findet in einer bestimmten Jahreszeit durchgehend statt.

WICHTIG: Die benötigte Zeit für die Berufsschule ist vom Betrieb freizugeben und die Lehrlingseinkommen muss weitergezahlt werden. Mehr Infos findest du auf http://www.berufsschule.at/ .

ACHTUNG: Sobald die Unterrichtszeit des Berufsschultages acht Stunden oder mehr beträgt, ist die Beschäftigung im Betrieb unzulässig. Besuchst du eine lehrgangsmäßige oder saisonale Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs nicht im Betrieb beschäftigt werden. Entfällt an einem Schultag der ganze oder ein Teil des Unterrichts, so besteht grundsätzlich Arbeitsverpflichtung, wenn dies unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes (Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb) zumutbar ist.

Überstunden sind nur zulässig für Jugendliche über 16 Jahren, für Vor- und Abschlussarbeiten und höchstens eine halbe Stunde pro Tag, also insgesamt drei Stunden pro Woche. Wenn du über 18 Jahre bist, gelten für dich die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene.

TIPP: Schreib dir deine Arbeitszeiten auf! Umso besser können wir, im Fall der Fälle, deine Überstunden und etwaige nicht geleistete Zahlungen errechnen.

Deine Schulzeit und die damit verbundenen Ferien hast du als Lehrling nicht mehr. Daher ist es wichtig zu wissen, dass dir im Jahr 30 Werktage (Montag bis Samstag) / 25 Werktage (Montag bis Freitag) zur freien Verfügung stehen.

ACHTUNG: Urlaub ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Urlaub nehmen kannst du nur, wenn du dich mit deinem Arbeitgeber, deinem Vorgesetzten im Vorfeld absprichst. Lehrlinge können verlangen, dass mindestens zwei Wochen ihres Urlaubes zwischen dem 15. Juni und 15. September liegen.

TIPP: Gib den gewünschten Urlaub früh genug bekannt, damit der Betrieb rechtzeitig über deine Abwesenheit Bescheid weiß.

GET2KNOW vida Jugend!
Das war unser Sommercamp 2020!

Das vida Get2Know ist für interessierte Jugendliche, die gewerkschaftlich aktiv werden wollen. Das erste vida Get2Know hat in Velden am Wörthersee stattgefunden, die Jugendlichen konnten die Arbeit der vida sowie die Personen hinter der vida Jugend kennenlernen. Stichworte wie Mitbestimmung, Kollektivverträge und Arbeitnehmervertretung waren die Inhalte des vida Get2Know. Neben inhaltlichen Schwerpunkten, kommt auch das Kennenlernen unter den Jugendlichen aus ganz Österreich, sowie der Spaß nicht zu kurz.

Willst du auch aktiv werden?
Dann melde dich bei uns!


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Zeig uns, wo es hakt, was sich verbessern muss und wo DU Unterstützung brauchst!

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